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Durchführung von Gottesdiensten im Hotspot-Gebiet Essen

 

Kirchenleitung äußert sich zu den Angeboten von Gottesdiensten in Städten, in denen die Corona-Infektionen besonders hoch sind.

Essen zählt auch zu den sogenannten Hotspot-Gebieten, die mit besonders hohen Infektionszahlen zu kämpfen haben. Der Bezirksapostel informierte die Bezirksleitung und Gemeindevorsteher in einem Schreiben über die aktuellen Planungen. „Wir sind uns der besonderen Verantwortung für die Gesundheit unserer Glaubensgeschwister und Amtsträger bewusst“, äußert sich Bezirksapostel Rainer Storck in diesem Schreiben. Und deshalb bittet er darum, die bisher bewährten Maßnahmen zum Infektionsschutz weiter einheitlich und so, wie vorgegeben, umzusetzen.

Bewährtes Hygienekonzept

Das Hygienekonzept der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland ist zur Zeit des Lockdowns entstanden, als es ebenfalls hohe Infektionszahlen gab. Es ist darauf ausgelegt, dass durch die Teilnahme unwissentlich infektiöser Personen am Gottesdienst keine weiteren Gottesdienstteilnehmer gefährdet werden und somit eine Ausbreitung des Virus verhindert wird.

Dennnoch bittet der Bezirksapostel um die Beachtung einiger zusätzlicher Maßnahmen, gerade in den Gemeinden der Hotspot-Gebiete.

Besondere Maßnahmen

So sollen Gottesdienstbesucher auch am Platz während des Gottesdienstes den Mund-Nasen-Schutz tragen.

Schon beim Betreten des Kirchengrundstückes ist der Mund-Nasen-Schutz anzulegen. Gleiches gilt beim Verlassen des Kirchengebäudes.

War es zuletzt möglich, bei ausreichendem Abstand mit maximal vier Sängerinnen oder Sängern zu musizieren, wird darauf nun wieder verzichtet.

Ähnlich ist es bei gemeindeübergreifenden Angeboten, wie z.B. Jugendgottesdiensten, die wieder möglich waren. Auch hierauf verzichtet der Bezirk Essen bis auf Weiteres.

Umgang mit kommunalen Allgemeinverfügungen

Allgemeinverfügungen und örtliche Anordnungen der Städte und Landräte gelten in der Regel nicht für die Durchführung der Gottesdienste der Kirchen. Diese führen Gottesdienste im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Verkündigungsauftrags unter Wahrnehmung ihres kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Artikel 4 des Grundgesetzes in eigener Verantwortung nach ihren Hygiene-Konzepten durch.

Das Hygiene-Konzept der Neuapostolischen Kirche steht im Einklang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und ist mit den Landesregierungen abgestimmt.

Videogottesdienste werden fortgesetzt

Aufgrund der sich nicht entspannenden Situation und zur Zeit raschen Ausbreitung des Covid-19-Virus werden auch weiterhin Videogottesdienste live auf dem Youtubekanal der Gebietskirche Westdeutschland angeboten.

18. Oktober 2020
Text: Die Internetredaktion
Fotos: Holger Zepper

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